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Bekanntmachung der Beantragung des E-Visums

Das  Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran in München beehrt sich, den Antragstellern des Visums für den Iran mitzuteilen, dass wir für Sie die wesentlichen Informationen und Hinweise für die richtige Vorgehensweise bei der Beantragung des E-Visums in deutscher Sprache zusammengestellt haben, um  Ihnen das Visumantragsverfahren zu erleichtern.

Es wird gebeten, vor der Beantragung des E-Visums  diese Informationen unter dem folgenden Link abzurufen und sie durchzulesen.
http://munich.mfa.ir/index.aspx?fkeyid=&siteid=433&pageid=37699

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